Novelle Fahrschulausbildungsordnung
Monatlich berichtet der Vorstand des BDFU in einer Videokonferenz über Neues aus der Branche. Thema dieses Mal war ein Meeting im BMDV am 5. Februar, in dem es um die Erstellung von Ausbildungsverläufen und Kompetenzrahmen für alle Fahrerlaubnisklassen, Einsatzmöglichkeiten von Fahrsimulatoren und synchrones E‑Learning ging. Die entsprechenden Hintergrundinformationen gingen den Mitgliedern nach der Videokonferenz per Mail zu.
Compliance-Regeln für Fahrschulen
Als Service für unsere Mitglieder haben wir einen Verhaltenskodex für Fahrschulen entwickelt, den diese gerne mit ihren Mitarbeitern diskutieren, verabschieden und in den Räumen der Fahrschule aushängen können.
Me-too in der Fahrschulbranche
Magazin Royale am Freitag (21. April) im ZDF gesehen? Jan Böhmermann richtete den Spot auf die Fahrschulbranche. Er thematisiert, dass junge Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen durch ihre Fahrlehrer werden, indem er Kolleginnen und die Geschäftsführerin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen über ihre Erfahrungen berichten lässt.
Was sie schildern, ist erschreckend: Als Frau sitzt man allein mit einem Mann – meist über 50 und Macho der alten Schule – im Auto. Ohne Zeugen. Und das wird weidlich ausgenutzt. „Klischee“ möchte man da als Fahrlehrer rufen – doch schon nach dem in der Sendung gezeigten ersten Zitat von Kurt Bartels von der Bundesvereinigung der Fahrschulverbände (BVF) sowie den sexistischen Screenshots von Social-Media-Seiten der Branche klappt man den Mund lieber wieder zu. Und wie reagiert die Branche auf die Sendung? Wie man es bei diesem Thema gewohnt ist: Alles nur Einzelfälle. Völlig übertrieben. Böhmermann skandalisiert.
Wie wäre es, mal nicht reflexhaft alles abzustreiten, sondern zunächst tief Luft zu holen und nachzudenken? Denn Böhmermann hat ja bei allen Zuspitzungen im Kern recht: Man sitzt beim Fahrschulunterricht zu zweit allein im Auto, es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, die Betroffenen brauchen den Führerschein, das Machtverhältnis kann ausgenutzt werden. Warum sollte es bei dieser Konstellation in unserer Branche anders zugehen als in der Filmbranche? (Mit der Katholischen Kirche will ich uns mal lieber nicht in einem Atemzug nennen.)
Haben wir also ein Problem? Besteht Handlungsbedarf? Belastbare Zahlen gibt es nicht. Aber jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Unstrittig sollte sein: Es ist Aufgabe eines jeden Fahrschulinhabers, klare Kante zu zeigen und gegenüber allen Mitarbeitern deutlich zu kommunizieren: Sexuelle Übergriffe werden nicht geduldet. Sie sind kein Kavaliersdelikt, über das man mit einem Augenzwinkern hinwegsehen könnte, sondern ein Kündigungsgrund. Hilfreich für die Fahrschülerinnen kann der Hinweis auf ein institutionalisiertes Beschwerdemanagement schon beim Abschluss des Ausbildungsvertrags sein. Zum Beispiel könnte eine Beschwerdebox aufgestellt werden, mittels der anonymisiert über Vorfälle berichtet werden kann. Zu wissen, dass man als Betroffene nicht vor dem Fahrschulinhaber in Rechtfertigungsdruck gerät, ist eine große Hilfe. Und wenn Wechslerinnen von Übergriffen in anderen Fahrschulen berichten? Schwamm drüber – bei uns kommt das nicht vor – diese Botschaft reicht nicht. Null Toleranz gegenüber Kollegen, die sich nicht im Griff haben, ist gefragt. Es gibt eine Hotline (08000 116 016), die niederschwellig Hilfe bietet, auf die man die Frauen aufmerksam machen sollte. Auch die Aufsichtsbehörde der jeweiligen Fahrschule muss eingreifen, wenn ihr derartige Fälle gemeldet werden.
Automatikverordnung: 10 x 45 Minuten sind ok, 8 x 60 nicht
Auf die Anfrage, ob die Fahrstunden zum Erlernen des Schaltens in 10 Blöcken à 45 Minuten (= 450 Minuten) gefahren werden müssen oder ob auch 8 x 60 Minuten (= 480 Minuten) möglich seien, teilte die Regierung der Oberpfalz nach Rücksprache mit dem bayrischen Staatsministerium des Innern mit, dass 10 Unterrichtseinheiten zwar zu 5 x 2 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten zusammen durchgeführt werden können, 8 x 60 Minuten aber nicht erlaubt seien. Wir haben uns wegen dieser bürokratischen Kuriosität an das Bundesverkehrsministerium gewandt. Mehr dazu hier
Gespräch mit dem BMDV
Am 31. Januar 2023 fand in Bonn ein Gespräch zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem BDFU statt. Themen waren unter anderem die Umsetzung der 4. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht, die neue Fahrschülerausbildungsordnung, die Abschaffung des TÜV- und DEKRA-Monopols sowie die Fahrlehrerausbildungsverordnung. Mitglieder des BDFU wurden per Mail über die genaueren Inhalte und Ergebnisse des spannenden Termins informiert.
Auch in Ba-Wü kein Online-Theorieunterricht mehr
Ab 1. Januar ist Online-Theorieunterricht auch in Baden-Württemberg nicht mehr möglich. Wie in allen anderen Bundesländern bereits seit Mitte des Jahres muss er wieder ausnahmslos als Präsenzunterricht erteilt werden. Wir bedauern sehr, dass die Ausnahmegenehmigung nicht verlängert wurde. Gleichzeitig bestärkt das Schreiben des Ministeriums unsere Hoffnung, dass die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung („Wir wollen mehr digitale Elemente des Führerscheinunterrichts ermöglichen“) bald erfüllt und rechtliche Voraussetzungen für Online-Unterricht in Zeiten ohne Pandemie definiert werden. Wir hoffen, dass dies nicht zu lange dauert, damit unsere Erfahrungen nicht verloren gehen. Siehe hierzu auch die Ergebnisse der Studie im Rahmen unseres Projekts “Fahrschule der Zukunft”.
Fahrschule der Zukunft – Projektfortschritt
Viel Zeit hat sich Ministerialdirektor Berthold Frieß vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg genommen, um sich über den Stand der Dinge beim BDFU-Projekt “Fahrschule der Zukunft” informieren zu lassen. Das Gespräch verlief in sehr angenehmer Atmosphäre. Hier die Pressemitteilung dazu.
Weiterhin kein Online-Unterricht in Bayern
Auf unseren Brief an die Verkehrsministerien aller Bundesländer mit der Bitte, Online-Theorieunterricht zu erlauben, hat Bayern nun geantwortet: Anders als in Baden-Württemberg bleibt er so lange ausgeschlossen, bis die Bundesregierung das Fahrschulrecht entsprechend ändert und Online-Fahrschulunterricht auch in Nicht-Krisensituationen erlaubt.
Verkehrsfachschule: Online-Unterricht auf Antrag möglich
Gute Nachrichten: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat nach langem Hin und Her und intensivem Einsatz des BDFU dem Antrag der vpa Verkehrsfachschule stattgeben, Unterricht online zu erteilen. Fahrlehrerausbildungsstätten, die sich dies auch wünschen, können somit davon ausgehen, dass auch ihr Antrag positiv beschieden wird.
Online-Unterricht in Ba-Wü bis Ende 2022 erlaubt
Unser Einsatz hat sich gelohnt! Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg ist heute unserer Bitte gefolgt und Online-Unterricht bis 31.12.2022 weiterhin erlaubt. Wir freuen uns sehr darüber, haben wir doch mit dem Online-Unterricht positive Erfahrungen gemacht, auf die wir aufbauen sollten. Deshalb haben wir heute Verkehrsministerien anderer Bundesländer aufgefordert, dem Beispiel Baden-Württembergs zu folgen.