Gespräch mit dem BMDV
Am 31. Januar 2023 fand in Bonn ein Gespräch zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem BDFU statt. Themen waren unter anderem die Umsetzung der 4. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht, die neue Fahrschülerausbildungsordnung, die Abschaffung des TÜV- und DEKRA-Monopols sowie die Fahrlehrerausbildungsverordnung. Mitglieder des BDFU wurden per Mail über die genaueren Inhalte und Ergebnisse des spannenden Termins informiert.
Auch in Ba-Wü kein Online-Theorieunterricht mehr
Ab 1. Januar ist Online-Theorieunterricht auch in Baden-Württemberg nicht mehr möglich. Wie in allen anderen Bundesländern bereits seit Mitte des Jahres muss er wieder ausnahmslos als Präsenzunterricht erteilt werden. Wir bedauern sehr, dass die Ausnahmegenehmigung nicht verlängert wurde. Gleichzeitig bestärkt das Schreiben des Ministeriums unsere Hoffnung, dass die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung („Wir wollen mehr digitale Elemente des Führerscheinunterrichts ermöglichen“) bald erfüllt und rechtliche Voraussetzungen für Online-Unterricht in Zeiten ohne Pandemie definiert werden. Wir hoffen, dass dies nicht zu lange dauert, damit unsere Erfahrungen nicht verloren gehen. Siehe hierzu auch die Ergebnisse der Studie im Rahmen unseres Projekts “Fahrschule der Zukunft”.
Fahrschule der Zukunft – Projektfortschritt
Viel Zeit hat sich Ministerialdirektor Berthold Frieß vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg genommen, um sich über den Stand der Dinge beim BDFU-Projekt “Fahrschule der Zukunft” informieren zu lassen. Das Gespräch verlief in sehr angenehmer Atmosphäre. Hier die Pressemitteilung dazu.
Weiterhin kein Online-Unterricht in Bayern
Auf unseren Brief an die Verkehrsministerien aller Bundesländer mit der Bitte, Online-Theorieunterricht zu erlauben, hat Bayern nun geantwortet: Anders als in Baden-Württemberg bleibt er so lange ausgeschlossen, bis die Bundesregierung das Fahrschulrecht entsprechend ändert und Online-Fahrschulunterricht auch in Nicht-Krisensituationen erlaubt.
Verkehrsfachschule: Online-Unterricht auf Antrag möglich
Gute Nachrichten: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat nach langem Hin und Her und intensivem Einsatz des BDFU dem Antrag der vpa Verkehrsfachschule stattgeben, Unterricht online zu erteilen. Fahrlehrerausbildungsstätten, die sich dies auch wünschen, können somit davon ausgehen, dass auch ihr Antrag positiv beschieden wird.
Online-Unterricht in Ba-Wü bis Ende 2022 erlaubt
Unser Einsatz hat sich gelohnt! Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg ist heute unserer Bitte gefolgt und Online-Unterricht bis 31.12.2022 weiterhin erlaubt. Wir freuen uns sehr darüber, haben wir doch mit dem Online-Unterricht positive Erfahrungen gemacht, auf die wir aufbauen sollten. Deshalb haben wir heute Verkehrsministerien anderer Bundesländer aufgefordert, dem Beispiel Baden-Württembergs zu folgen.
Änderung FEV und Online-Theorieunterricht
Bis Ende Mai ist es Fahrschulen und Fahrlehrerfachschulen erlaubt, Online-Theorieunterricht anzubieten. Danach darf er nur noch erteilt werden, wenn Präsenzunterricht nicht oder nur eingeschränkt möglich ist und die nach Landesrecht zuständige Behörde es erlaubt. Eine unbefriedigende Lösung, finden wir, die dem Ziel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dass die Fahrausbildung digitaler werden soll, nicht gerecht wird.
Innenminister Strobl antwortet in Sachen eBD
Wir haben Innenminister Strobl aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eBD aktualisiert wird. In einem Antwortschreiben erklärt er, dass sich die Länder auf ein arbeitsteiliges Vorgehen verständigt haben. Die Digitalisierung des Führerscheinantrags hat das Land Hessen federführend übernommen. Baden-Württemberg nutzt das Verfahren seit November als Pilotprojekt in Mannheim. Bis zur Jahresmitte soll es in weiteren Städten ausgerollt werden.
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Jährliche Prämie für angemeldete E‑Fahrzeuge
Fahrschulen können pro Elektrofahrzeug einen Erlös von derzeit bis zu 336 € erzielen. Mit der Treibhausgasminderungsquote möchte die Bundesregierung erneuerbare Energien im Verkehrssektor fördern. Deswegen gibt seit 2022 für jedes zugelassene Elektrofahrzeug jährlich eine Barprämie.
Weitere Informationen und Anmeldung der Fahrzeuge finden Sie hier