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Novel­le Fahrschulausbildungsordnung

Monat­lich berich­tet der Vor­stand des BDFU in einer Video­kon­fe­renz über Neu­es aus der Bran­che. The­ma die­ses Mal war ein Mee­ting im BMDV am 5. Febru­ar, in dem es um die Erstel­lung von Aus­bil­dungs­ver­läu­fen und Kom­pe­tenz­rah­men für alle Fahr­erlaub­nis­klas­sen, Ein­satz­mög­lich­kei­ten von Fahr­si­mu­la­to­ren und syn­chro­nes E‑Learning ging. Die ent­spre­chen­den Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen gin­gen den Mit­glie­dern nach der Video­kon­fe­renz per Mail zu.

Com­­pli­­an­ce-Regeln für Fahrschulen

Als Ser­vice für unse­re Mit­glie­der haben wir einen Ver­hal­tens­ko­dex für Fahr­schu­len ent­wi­ckelt, den die­se ger­ne mit ihren Mit­ar­bei­tern dis­ku­tie­ren, ver­ab­schie­den und in den Räu­men der Fahr­schu­le aus­hän­gen können.

Zu den Compliance-Regeln

Me-too in der Fahrschulbranche

Maga­zin Roya­le am Frei­tag (21. April) im ZDF gese­hen? Jan Böh­mer­mann rich­te­te den Spot auf die Fahr­schul­bran­che. Er the­ma­ti­siert, dass jun­ge Frau­en Opfer von sexu­el­len Über­grif­fen durch ihre Fahr­leh­rer wer­den, indem er Kol­le­gin­nen und die Geschäfts­füh­re­rin des Bun­des­ver­bands Frau­en­be­ra­tungs­stel­len über ihre Erfah­run­gen berich­ten lässt. 

Was sie schil­dern, ist erschre­ckend: Als Frau sitzt man allein mit einem Mann – meist über 50 und Macho der alten Schu­le – im Auto. Ohne Zeu­gen. Und das wird weid­lich aus­ge­nutzt. „Kli­schee“ möch­te man da als Fahr­leh­rer rufen – doch schon nach dem in der Sen­dung gezeig­ten ers­ten Zitat von Kurt Bartels von der Bun­des­ver­ei­ni­gung der Fahr­schul­ver­bän­de (BVF) sowie den sexis­ti­schen Screen­shots von Social-Media-Sei­­ten der Bran­che klappt man den Mund lie­ber wie­der zu. Und wie reagiert die Bran­che auf die Sen­dung? Wie man es bei die­sem The­ma gewohnt ist: Alles nur Ein­zel­fäl­le. Völ­lig über­trie­ben. Böh­mer­mann skandalisiert.

Wie wäre es, mal nicht reflex­haft alles abzu­strei­ten, son­dern zunächst tief Luft zu holen und nach­zu­den­ken? Denn Böh­mer­mann hat ja bei allen Zuspit­zun­gen im Kern recht: Man sitzt beim Fahr­schul­un­ter­richt zu zweit allein im Auto, es besteht ein Abhän­gig­keits­ver­hält­nis, die Betrof­fe­nen brau­chen den Füh­rer­schein, das Macht­ver­hält­nis kann aus­ge­nutzt wer­den. War­um soll­te es bei die­ser Kon­stel­la­ti­on in unse­rer Bran­che anders zuge­hen als in der Film­bran­che? (Mit der Katho­li­schen Kir­che will ich uns mal lie­ber nicht in einem Atem­zug nennen.)

Haben wir also ein Pro­blem? Besteht Hand­lungs­be­darf? Belast­ba­re Zah­len gibt es nicht. Aber jeder ein­zel­ne Fall ist einer zu viel. Unstrit­tig soll­te sein: Es ist Auf­ga­be eines jeden Fahr­schul­in­ha­bers, kla­re Kan­te zu zei­gen und gegen­über allen Mit­ar­bei­tern deut­lich zu kom­mu­ni­zie­ren: Sexu­el­le Über­grif­fe wer­den nicht gedul­det. Sie sind kein Kava­liers­de­likt, über das man mit einem Augen­zwin­kern hin­weg­se­hen könn­te, son­dern ein Kün­di­gungs­grund. Hilf­reich für die Fahr­schü­le­rin­nen kann der Hin­weis auf ein insti­tu­tio­na­li­sier­tes Beschwer­de­ma­nage­ment schon beim Abschluss des Aus­bil­dungs­ver­trags sein. Zum Bei­spiel könn­te eine Beschwer­de­box auf­ge­stellt wer­den, mit­tels der anony­mi­siert über Vor­fäl­le berich­tet wer­den kann. Zu wis­sen, dass man als Betrof­fe­ne nicht vor dem Fahr­schul­in­ha­ber in Recht­fer­ti­gungs­druck gerät, ist eine gro­ße Hil­fe. Und wenn Wechs­le­rin­nen von Über­grif­fen in ande­ren Fahr­schu­len berich­ten? Schwamm drü­ber – bei uns kommt das nicht vor – die­se Bot­schaft reicht nicht. Null Tole­ranz gegen­über Kol­le­gen, die sich nicht im Griff haben, ist gefragt. Es gibt eine Hot­line (08000 116 016), die nie­der­schwel­lig Hil­fe bie­tet, auf die man die Frau­en auf­merk­sam machen soll­te. Auch die Auf­sichts­be­hör­de der jewei­li­gen Fahr­schu­le muss ein­grei­fen, wenn ihr der­ar­ti­ge Fäl­le gemel­det werden.

Auto­ma­tik­ver­ord­nung: 10 x 45 Minu­ten sind ok, 8 x 60 nicht

Auf die Anfra­ge, ob die Fahr­stun­den zum Erler­nen des Schal­tens in 10 Blö­cken à 45 Minu­ten (= 450 Minu­ten) gefah­ren wer­den müs­sen oder ob auch 8 x 60 Minu­ten (= 480 Minu­ten) mög­lich sei­en, teil­te die Regie­rung der Ober­pfalz nach Rück­spra­che mit dem bay­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern mit, dass 10 Unter­richts­ein­hei­ten zwar zu 5 x 2 Unter­richts­ein­hei­ten mit je 45 Minu­ten zusam­men durch­ge­führt wer­den kön­nen, 8 x 60 Minu­ten aber nicht erlaubt sei­en. Wir haben uns wegen die­ser büro­kra­ti­schen Kurio­si­tät an das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um gewandt. Mehr dazu hier

Gespräch mit dem BMDV

Am 31. Janu­ar 2023 fand in Bonn ein Gespräch zwi­schen dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um und dem BDFU statt. The­men waren unter ande­rem die Umset­zung der 4. EU-Füh­­rer­­schein­rich­t­­li­­nie in natio­na­les Recht, die neue Fahr­schü­ler­aus­bil­dungs­ord­nung, die Abschaf­fung des TÜV- und DEKRA-Mono­­­pols sowie die Fahr­leh­rer­aus­bil­dungs­ver­ord­nung. Mit­glie­der des BDFU wur­den per Mail über die genaue­ren Inhal­te und Ergeb­nis­se des span­nen­den Ter­mins informiert.

Auch in Ba-Wü kein Online-Theo­rie­un­­ter­richt mehr

Ab 1. Janu­ar ist Online-Theo­rie­un­­ter­richt auch in Baden-Wür­t­­te­m­­berg nicht mehr mög­lich. Wie in allen ande­ren Bun­des­län­dern bereits seit Mit­te des Jah­res muss er wie­der aus­nahms­los als Prä­senz­un­ter­richt erteilt wer­den. Wir bedau­ern sehr, dass die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung nicht ver­län­gert wur­de. Gleich­zei­tig bestärkt das Schrei­ben des Minis­te­ri­ums unse­re Hoff­nung, dass die Vor­ga­ben des Koali­ti­ons­ver­trags der Bun­des­re­gie­rung („Wir wol­len mehr digi­ta­le Ele­men­te des Füh­r­er­schein­un­ter­richts ermög­li­chen“) bald erfüllt und recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen für Online-Unter­richt in Zei­ten ohne Pan­de­mie defi­niert wer­den. Wir hof­fen, dass dies nicht zu lan­ge dau­ert, damit unse­re Erfah­run­gen nicht ver­lo­ren gehen. Sie­he hier­zu auch die Ergeb­nis­se der Stu­die im Rah­men unse­res Pro­jekts “Fahr­schu­le der Zukunft”.

Hier das Schrei­ben des Ministeriums

Fahr­schu­le der Zukunft – Projektfortschritt

Viel Zeit hat sich Minis­te­ri­al­di­rek­tor Bert­hold Frieß vom Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um Baden-Wür­t­­te­m­­berg genom­men, um sich über den Stand der Din­ge beim BDFU-Pro­­jekt “Fahr­schu­le der Zukunft” infor­mie­ren zu las­sen. Das Gespräch ver­lief in sehr ange­neh­mer Atmo­sphä­re. Hier die Pres­se­mit­tei­lung dazu.

Wei­ter­hin kein Online-Unter­richt in Bayern

Auf unse­ren Brief an die Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­en aller Bun­des­län­der mit der Bit­te, Online-Theo­rie­un­­ter­richt zu erlau­ben, hat Bay­ern nun geant­wor­tet: Anders als in Baden-Wür­t­­te­m­­berg bleibt er so lan­ge aus­ge­schlos­sen, bis die Bun­des­re­gie­rung das Fahr­schul­recht ent­spre­chend ändert und Online-Fahr­­schul­un­­ter­richt auch in Nicht-Kri­­sen­­si­­tua­­tio­­nen erlaubt.

Ver­kehrs­fach­schu­le: Online-Unter­richt auf Antrag möglich

Gute Nach­rich­ten: Das Regie­rungs­prä­si­di­um Stutt­gart hat nach lan­gem Hin und Her und inten­si­vem Ein­satz des BDFU dem Antrag der vpa Ver­kehrs­fach­schu­le statt­ge­ben, Unter­richt online zu ertei­len. Fahr­leh­rer­aus­bil­dungs­stät­ten, die sich dies auch wün­schen, kön­nen somit davon aus­ge­hen, dass auch ihr Antrag posi­tiv beschie­den wird.

Online-Unter­richt in Ba-Wü bis Ende 2022 erlaubt

Unser Ein­satz hat sich gelohnt! Das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um Baden-Wür­t­­te­m­­berg ist heu­te unse­rer Bit­te gefolgt und Online-Unter­richt bis 31.12.2022 wei­ter­hin erlaubt. Wir freu­en uns sehr dar­über, haben wir doch mit dem Online-Unter­richt posi­ti­ve Erfah­run­gen gemacht, auf die wir auf­bau­en soll­ten. Des­halb haben wir heu­te Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­en ande­rer Bun­des­län­der auf­ge­for­dert, dem Bei­spiel Baden-Wür­t­­te­m­­bergs zu folgen.