För­de­rung der Elektromobilität

Fort­bil­dung für Fahr­leh­rer in Sachen E‑Mobilität

Im Rah­men unse­res vom Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um geför­der­ten Pro­jekts „Fahr­schu­le der Zukunft“ wur­de eineFort­bil­dung für Fahrlehrer*innen erar­bei­tet, die sie in ihrer Rol­le als Weg­be­rei­ter der E‑Mobilität stärkt und Vor­ur­tei­le abbaut. Denn Fahr­schu­len kön­nen den Umstieg vom Ver­bren­ner auf ein E‑Auto ganz ein­fach dadurch beschleu­ni­gen, dass sie dar­auf unter­rich­ten. Wer sei­nen Füh­rer­schein auf einem E‑Auto gemacht hat, ist in der Regel begeis­tert, trägt dies wei­ter und will von nun an selbst eines fahren.

Die Kon­zep­ti­on der Fort­bil­dung steht allen Fahr­leh­rer­aus­bil­dungs­stät­ten zur Verfügung.

Mehr dazu

Weg­fall des Automatikeintrags

Im Som­mer 2017 haben wir uns erst­mals in einem Brief mit der Bit­te an den baden-würt­tem­ber­gi­schen Ver­kehrs­mi­nis­ter Win­fried Her­mann gewandt, sich dafür ein­zu­set­zen, dass der ein­schrän­ken­de Ein­trag im Füh­rer­schein nach der prak­ti­schen Prü­fung auf einem E‑Fahrzeug ent­fällt. Im Janu­ar 2021 war es dann end­lich so weit: Unser Wunsch wur­de erfüllt.

Die neue Ver­ord­nung gilt seit 1. April 2021. Nach unse­rer Inter­ven­ti­on durf­ten Fahr­schu­len dank einer Vor­griffs­re­ge­lung in eini­gen Bun­des­län­dern bereits seit Jah­res­be­ginn ent­spre­chend der neu­en Rege­lung ausbilden.

Ein Wer­muts­trop­fen: Unse­re Inten­ti­on der För­de­rung der E‑Mobilität blieb lei­der auf der Stre­cke. Wir for­dern, dass die neue Auto­ma­tik­re­ge­lung nur greift, wenn die prak­ti­sche Fahr­erlaub­nis­prü­fung beim Erst­erwerb einer Fahr­erlaub­nis Klas­se B auf einem Pkw mit alter­na­ti­vem Antrieb abge­legt wurde.

Hier geht’s zur Auto­ma­tik­ver­ord­nung

E‑Mobilität und die Bürokratie

Elek­tro­au­tos als Prüfungsfahrzeuge

Inno­va­ti­ve Fahr­schu­len, wie sie im BDFU ver­sam­melt sind, möch­ten ihren Schü­le­rin­nen und Schü­lern die Aus­bil­dung auf einem Elek­tro­au­to anbie­ten – und schei­tern oft an der Büro­kra­tie, denn kaum ein E‑Auto erfüllt die Richt­li­ni­en des TÜVs.

Hier die Stel­lung­nah­me zu E‑Prueffahrzeugen

Der TÜV hat Angst um sei­ne Prüfer!

Nicht aus­zu­den­ken, was einem Prü­fer wider­fährt, wenn der Fahr­schü­ler mit­ten auf einem Bahn­über­gang den Motor abwürgt – wie das bei einem Elek­tro­mo­tor gehen soll, weiß nur der TÜV – und der Fahr­leh­rer dann vor Schreck einen Herz­in­farkt bekommt. …

Unser Arti­kel hier­zu: E‑Autos als Pruefungsfahrzeug

Schlüs­sel­zahl 196: Schu­lung auf E‑Roller doch möglich?

Mit der Ein­füh­rung der Schlüs­sel­zahl 196 für die Fahr­erlaub­nis­klas­se B (Pkw) hat der Gesetz­ge­ber Inha­bern einer sol­chen Fahr­erlaub­nis ermög­licht, Kraft­rä­der der Klas­se A1 zu füh­ren. Die Rege­lung wur­de haupt­säch­lich ein­ge­führt, damit Auto­fah­rer pro­blem­los auf Rol­ler umstei­gen kön­nen und so den inner­städ­ti­schen Ver­kehr ent­las­ten – im bes­ten Fall natür­lich auf geräusch­los fah­ren­de Elektroroller.

Sinn­voll wäre somit natür­lich, wenn bereits die vor­ge­schrie­be­ne Schu­lung auf Elek­tro­rol­lern der Klas­se A1 durch­ge­führt wür­de. Lei­der steht in Anla­ge 7 zur FeV, dass die­se nur genutzt wer­den dür­fen, wenn sie ein Ver­hält­nis von Leis­tung zur Leer­mas­se von min­des­tens 0,08 kW/kg bie­ten. Folgt man den tech­ni­schen Daten der Her­stel­ler, fin­det man aller­dings kei­nen der­ar­ti­gen Rol­ler, weil die Leer­mas­se in der Regel inklu­si­ve Bat­te­rie­ge­wicht ange­ge­ben wird. Nun sind wir in der EU-Ver­ord­nung 168/2013, Kapi­tel 1, Arti­kel 5, Absatz 2, Buch­sta­be c) dar­auf gesto­ßen, dass die Leer­mas­se eines Fahr­zeugs der Klas­se L mit Hybrid- oder rei­nem Elek­tro­an­trieb die Antriebs­bat­te­rien nicht mit­ein­schließt. Wür­de man die­se Rege­lung auch bei Elek­tro­z­wei­rä­dern anwen­den, könn­ten sie doch zur B196-Schu­lung genutzt wer­den. Wir haben das BMVI und den Zwei­rad-Indus­trie-Ver­band dar­auf auf­merk­sam gemacht. Wür­den die Her­stel­ler die Anga­ben kon­kre­ti­sie­ren, könn­ten wir Fahr­schu­len mit dazu bei­tra­gen, dass Kraft­rä­der mit alter­na­ti­ven Antrie­ben bei der Aus­bil­dung ein­ge­setzt wer­den – und dann deren Nach­fra­ge steigt, weil unse­re Kun­den sie pri­ma fin­den und dabei blei­ben wollen!

Pilot­pro­jekt „E‑Mobilität kann man ler­nen“ noch immer hoch aktuell

Unter die­sem Mot­to star­te­te die Daim­ler AG 2015 gemein­sam mit Aca­de­my ein Pilot­pro­jekt mit fünf Fahr­schu­len – dar­un­ter die Fahr­schu­le des BDFU-Vor­sit­zen­den Rai­ner Zelt­wan­ger – im Groß­raum Stutt­gart. Es beruh­te auf einem neu­en Aus­bil­dungs­kon­zept, das bis heu­te top-aktu­ell ist: Elek­tro­fahr­zeu­ge in den Fahr­schul­all­tag zu inte­grie­ren, um bei jun­gen Men­schen Begeis­te­rung für E‑Mobilität zu wecken und ihnen gleich­zei­tig das Fah­ren­ler­nen deut­lich zu erleich­tern. Statt sich in den ers­ten Fahr­stun­den auf ein Schalt­fahr­zeug kon­zen­trie­ren zu müs­sen, begin­nen sie mit einem Elek­tro­fahr­zeug – dank Auto­ma­tik­ge­trie­be ent­fal­len Kup­peln und Schal­ten – und kön­nen sich auf das Wesent­li­che kon­zen­trie­ren: den Stra­ßen­ver­kehr. Ist eine ers­te Fahr­rou­ti­ne erreicht, ler­nen sie auf einem Schalt­wa­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor wei­ter. Wis­sens­wer­tes zu alter­na­ti­ven Antrie­ben und Mobi­li­täts­kon­zep­ten ist in den Theo­rie­un­ter­richt inte­griert. Im Mit­tel­punkt ste­hen The­men wie Lade­zeit, Reich­wei­te, Beschleu­ni­gungs­ver­hal­ten, Reku­per­a­ti­on und die Wahr­neh­mung der lei­sen E‑Fahrzeuge von ande­ren Verkehrsteilnehmern.