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Laut Bun­des­mi­nis­te­ri­um soll mit der am 1. Juni 2022 in Kraft getre­te­nen 15. Ver­ord­nung zur Ände­rung der Fahr­erlaub­nis-Ver­ord­nung und ande­rer stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­cher Vor­schrif­ten der sich wei­ter­ver­brei­ten­den Nut­zung von Fah­rer­as­sis­tenz­sys­te­men und des bald ver­pflich­ten­den Ein­baus bestimm­ter Sys­te­me auch in der prak­ti­schen Fahr­erlaub­nis­prü­fung Rech­nung getra­gen werden.

Außer­dem sol­len ein­heit­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für Online-Ange­bo­te in der Fahr­schü­ler­aus­bil­dung geschaf­fen wer­den, die sich wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie eta­bliert haben.

Fer­ner soll die zum 1. April 2021 geschaf­fe­ne Mög­lich­keit, die Fahr­erlaub­nis­prü­fung für die Klas­se B auf Fahr­zeu­gen mit Auto­ma­tik­ge­trie­ben zu absol­vie­ren, ohne dass dies zu einem ein­schrän­ken­den Ein­trag führt, prä­zi­siert werden.

Dar­über hin­aus hat eine ers­te Eva­lu­ie­rung der Reform der Fahr­leh­rer­aus­bil­dung Ver­bes­se­rungs­po­ten­zi­al auf­ge­zeigt, das in Form eines über­ar­bei­te­ten Rah­men­plans, einem so genann­ten „Kom­pe­tenz­rah­men“, kurz­fris­tig umge­setzt wer­den soll. Der Kom­pe­tenz­rah­men tritt am 1. Janu­ar 2023 in Kraft und gilt für alle Fahr­leh­rer­aus­bil­dungs­kur­se, die ab die­sem Datum begin­nen. Auf­fal­lend dar­an ist die mas­si­ve Stär­kung der fahr­prak­ti­schen Aus­bil­dung der ange­hen­den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen und die Über­nah­me der über die Fahr­prü­fung ein­ge­führ­ten Fahr­auf­ga­ben in die Aus­bil­dung in allen Klassen.

Hier der voll­stän­di­ge Text der Änderungsverordnung