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Online-Ver­­an­stal­­tung zur Novel­le der Fahrschülerausbildung

Was ver­birgt sich hin­ter OFSA II. Wie ist der Stand der Din­ge? Soll/muss ich für mei­ne Fahr­schu­le einen Simu­la­tor kau­fen? Was bedeu­tet Blen­ded Lear­ning für mei­nen Theo­rie­un­ter­richt? Wie vie­le Theo­rie­ein­hei­ten wer­den künf­tig pro Tag erlaubt sein?

Das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um hat Mit­te August Fach­ver­bän­de über den Stand der Novel­le der Fahr­schul­aus­bil­dung infor­miert und seit­dem wird im Netz ins­be­son­de­re heiß über den künf­ti­gen Ein­satz von Simu­la­to­ren und digi­ta­len Theo­rie­un­ter­richt dis­ku­tiert. Nicht alles, was behaup­tet wird, ist richtig.

Der BDFU bie­tet des­halb eine Online-Info­­ver­­an­stal­­tung an, bei der sich Fahrschulinhaber*innen aus ers­ter Hand dar­über infor­mie­ren kön­nen, was der Gesetz­ge­ber in Sachen Fahr­schul­aus­bil­dung plant und wie der Stand der Din­ge ist.

Stich­wor­te sind unter anderem:

  • Theo­rie­un­ter­richt soll nicht mehr auf zwei Dop­pel­stun­den täg­lich begrenzt werden
  • Kei­ne Aus­bil­dungs­plä­ne mehr
  • B 197 soll kom­plett auf aner­kann­ten Simu­la­to­ren mög­lich sein
  • Optio­nal digi­ta­ler Unterricht
  • Kom­plet­te Über­ar­bei­tung und Ver­kür­zung der Theorieprüfung

Mit einem Refe­ren­ten­ent­wurf kann bis zum ers­ten Quar­tal 2025 gerech­net wer­den. Danach steht das Gesetz im Bun­des­tag und Bun­des­rat zur Ver­ab­schie­dung. Soll­te es tat­säch­lich im Som­mer 2025 ver­kün­det wer­den, tritt es sechs Mona­te spä­ter in Kraft. Es folgt ein Über­gangs­zeit­raum von wei­te­ren sechs Mona­ten. Bis zur ver­pflich­ten­den Umset­zung in den Fahr­schu­len wird es folg­lich min­des­tens Som­mer 2026 werden.

Es gilt also, Ruhe zu bewahren.

Online-Ver­­an­stal­­tung

Was wird uns die Novel­le der Fahr­schul­aus­bil­dung brin­gen?

Frei­tag, 15. Novem­ber, 9 Uhr bis 10.30 Uhr

Refe­rent: Rolf-Dau­t­el Hauß­mann, stell­ver­tre­ten­der BDFU-Vorsitzender

Mode­ra­ti­on: Nils Har­tig, Mit­glied des BDFU

Anmel­dung: info@bdfu.org

HU? Nir­gend­wo so teu­er wie bei uns

Ein Ver­gleich zeigt: Nir­gend­wo in Euro­pa ist die in regel­mä­ßi­gen Abstän­den vor­ge­schrie­be­ne Über­prü­fung von Fahr­zeu­gen auf tech­ni­sche Män­gel so teu­er wie in Deutsch­land. Rund 150 Euro (Haupt- und Abgas­un­ter­su­chung; HU und AU) wer­den hier­zu­lan­de fäl­lig, wäh­rend es in den meis­ten euro­päi­schen Län­dern nicht ein­mal die Hälf­te kostet.

In Deutsch­land vor einem hal­ben Jahr­hun­dert erfun­den, gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und bun­des­weit imple­men­tiert, hat sich die Haupt­un­ter­su­chung, der sich alle Fahr­zeu­ge zu Recht hier­zu­lan­de alle zwei Jah­re unter­zie­hen müs­sen, zu einem der größ­ten Export­schla­ger ent­wi­ckelt – zunächst in der EU und dann in der gan­zen Welt. Denn mit Sicher­heit trägt die HU dazu bei, dass die Zahl der Ver­kehrs­op­fer über die Jahr­zehn­te dras­tisch gesun­ken ist. Aller­dings hat sie in Deutsch­land auch einen stol­zen Preis. 120 Euro (plus 30 Euro für die AU) sind ein europa‑, ja sogar ein Welt­re­kord. Nir­gend­wo sonst ist die HU so teu­er wie bei uns (sie­he Tabel­le unten).

Dabei erfor­dert die HU heu­te erheb­lich weni­ger Man­power als noch vor Jah­ren. Muss­ten sich die Prü­fer frü­her noch auf ihren tech­ni­schen Scharf­blick ver­las­sen, ver­bin­den sie sich heu­te mit dem Bord­com­pu­ter des zu prü­fen­den Fahr­zeugs und kön­nen sofort alle sicher­heits­re­le­van­ten Daten abru­fen – ein Vor­gang von Minu­ten, wenn nicht Sekun­den. Feh­ler müs­sen nicht mehr detek­ti­visch gesucht, son­dern nur noch erfasst und bewer­tet wer­den. Am Ende spukt das Lap­top des Prü­fers ein Prüf­pro­to­koll aus – und das war es dann auch schon.

Der Fuhr­park Deutsch­lands beläuft sich rund 70 Mil­lio­nen Fahr­zeu­ge und Anhän­ger. Das ergibt bei durch­schnitt­lich zwei­jähr­li­cher HU-Pflicht 35 Mil­lio­nen Prü­fun­gen pro Jahr und einen Jah­res­um­satz der tech­ni­schen Prüf­or­ga­ni­sa­tio­nen von etwa 5 Mil­li­ar­den Euro.

Für jede HU in Deutsch­land erhält die Fahr­zeug­sys­tem­da­ten GmbH, kurz FSD, ein Gene­ral­dienst­leis­ter für die Prüf­or­ga­ni­sa­tio­nen einen Euro als Gegen­leis­tung für Bera­tung, Recher­che zu gesetz­li­chen Grund­la­gen und tech­ni­schen Not­wen­dig­kei­ten sowie die Erar­bei­tung der best­mög­li­chen Prü­fungs­mo­da­li­tä­ten, also 35 Mil­lio­nen jähr­lich. Damit lässt sich gut arbei­ten – und natür­lich auch fei­ern. Ent­spre­chend üppig fiel die Jubi­lä­ums­fei­er zum 20. Geburts­tag der FSG im Herbst die­ses Jah­res aus. Mit einem Etat von 500.000 Euro, 250 Mit­ar­bei­tern und 250 gela­de­nen Gäs­ten wur­den pro Teil­neh­mer 1.000 Euro ange­setzt. Cham­pa­gner für alle!

HU-Gebüh­­ren in ande­ren Ländern

StaatGebührPrüf­zy­klusStaatGebührPrüf­zy­klus
      
Deutsch­land120 €zwei­jähr­lichTsche­chi­en35–50 €zwei­jähr­lich
Öster­reich50–80 €ein- bis zweijährlichSlo­wa­kei35–50 €zwei­jähr­lich
Schweiz50–90 €zwei­jähr­lichUngarn30–50 €zwei­jähr­lich
Frank­reich70–100 €zwei­jähr­lichRumä­ni­en20–40 €zwei­jähr­lich
Ita­li­en65–80 €zwei­jähr­lichBul­ga­ri­en20–30 €jähr­lich
Spa­ni­en40–60 €zwei­jähr­lich (nach 10 J. jährlich)Grie­chen­land50–70 €zwei­jähr­lich
GB40–65 €jähr­lichPor­tu­gal30–50 €zwei­jähr­lich (nach 8 J. jährlich)
Nie­der­lan­de40–60 €ein- bis zweijährlichKroa­ti­en30–50 €jähr­lich
Bel­gi­en50–80 €ein- bis zweijährlichSer­bi­en25–40 €jähr­lich
Schwe­den45–70 €ein- bis zweijährlichBos­ni­en & Herzegowina20–40 €jähr­lich
Nor­we­gen60–100 €zwei­jähr­lichSlo­we­ni­en30–50 €jähr­lich
Däne­mark40–60 €zwei­jähr­lichLitau­en25–40 €ein- bis zweijährlich
Finn­land50–70 €ein- bis zweijährlichLett­land25–40 €ein- bis zweijährlich
Polen20–30 €jähr­lichEst­land30–50 €ein- bis zweijährlich
Irlandca. 55 €ein- bis zweijährlich   

Rück­kehr zur 45-minü­­ti­­gen prak­ti­schen Fahrprüfung

Zum 1. Janu­ar 2021 trat die Opti­mier­te Prak­ti­sche Fahr­erlaub­nis­prü­fung (OPFEP) in Kraft und mit ihr das elek­tro­ni­sche Prüf­pro­to­koll, mit dem die Prüf­lin­ge gleich nach der Prü­fung eine detail­lier­te Rück­mel­dung über ihre Leis­tung erhal­ten. In die­sem Zusam­menhang wur­de die Dau­er der prak­ti­schen Prü­fung um zehn Minu­ten erhöht – fünf Minu­ten wur­den für die neue und damit für die Prü­fer unge­wohnte digi­ta­le Erstel­lung der Doku­men­ta­ti­on ver­an­schlagt, die erst ein­ge­übt wer­den muss­te, und wei­te­re fünf Minu­ten für die Leis­tungs­rück­mel­dung, die dann meist per E‑Mail erfolgt.

Seit­her sind über drei­ein­halb Jah­re ver­gan­gen, und es hat sich in der Zwi­schen­zeit gezeigt, dass die zusätz­li­chen zehn Minu­ten nicht benö­tigt wer­den. Die Fahr­prü­fer haben gelernt, mit den neu­en Tablets und der ent­spre­chen­den Soft­ware umzuge­hen, der Prü­fungs­ver­lauf wird schon wäh­rend der Prü­fung ein­ge­ge­ben und das Prüfproto­koll steht somit unmit­tel­bar nach der Prü­fung per Knopf­druck zur Verfü­gung. Folg­lich gibt es kei­nen Grund für eine ver­län­ger­te Prüfdauer.

Dies führt dazu, dass Prü­fer die zusätz­li­chen zehn Minu­ten meist dazu nut­zen, zum wie­der­hol­ten Male Leis­tun­gen abzu­prü­fen, die eigent­lich bereits erfolg­reich absol­viert wur­den – bis Prüf­lin­ge dann schließ­lich doch noch einen Feh­ler machen. Fol­ge ist eine seit 2021 gestie­ge­ne Nichtbestehensquote.

Hin­zu kom­men zwei wei­te­re gewich­ti­ge Argu­men­te: Ver­kürz­te man die Prüfungs­dauer wie­der auf die bis 2021 bewähr­te Dau­er von 45 Minu­ten, stün­den rund 20 Pro­zent mehr Prü­fungs­plät­ze zur Ver­fü­gung – die ange­sichts lan­ger War­te­zei­ten drin­gend gebraucht wer­den. Und: Die Kos­ten für die prak­ti­sche Fahr­prü­fung wür­den sich für die Prüf­lin­ge redu­zie­ren. Mit Blick auf die hohen Gesamt­kos­ten für einen Füh­rer­schein ist auch dies nicht unerheblich.

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Novel­le Fahrschulausbildungsordnung

Monat­lich berich­tet der Vor­stand des BDFU in einer Video­kon­fe­renz über Neu­es aus der Bran­che. The­ma die­ses Mal war ein Mee­ting im BMDV am 5. Febru­ar, in dem es um die Erstel­lung von Aus­bil­dungs­ver­läu­fen und Kom­pe­tenz­rah­men für alle Fahr­erlaub­nis­klas­sen, Ein­satz­mög­lich­kei­ten von Fahr­si­mu­la­to­ren und syn­chro­nes E‑Learning ging. Die ent­spre­chen­den Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen gin­gen den Mit­glie­dern nach der Video­kon­fe­renz per Mail zu.

Com­­pli­­an­ce-Regeln für Fahrschulen

Als Ser­vice für unse­re Mit­glie­der haben wir einen Ver­hal­tens­ko­dex für Fahr­schu­len ent­wi­ckelt, den die­se ger­ne mit ihren Mit­ar­bei­tern dis­ku­tie­ren, ver­ab­schie­den und in den Räu­men der Fahr­schu­le aus­hän­gen können.

Zu den Compliance-Regeln

Me-too in der Fahrschulbranche

Maga­zin Roya­le am Frei­tag (21. April) im ZDF gese­hen? Jan Böh­mer­mann rich­te­te den Spot auf die Fahr­schul­bran­che. Er the­ma­ti­siert, dass jun­ge Frau­en Opfer von sexu­el­len Über­grif­fen durch ihre Fahr­leh­rer wer­den, indem er Kol­le­gin­nen und die Geschäfts­füh­re­rin des Bun­des­ver­bands Frau­en­be­ra­tungs­stel­len über ihre Erfah­run­gen berich­ten lässt. 

Was sie schil­dern, ist erschre­ckend: Als Frau sitzt man allein mit einem Mann – meist über 50 und Macho der alten Schu­le – im Auto. Ohne Zeu­gen. Und das wird weid­lich aus­ge­nutzt. „Kli­schee“ möch­te man da als Fahr­leh­rer rufen – doch schon nach dem in der Sen­dung gezeig­ten ers­ten Zitat von Kurt Bartels von der Bun­des­ver­ei­ni­gung der Fahr­schul­ver­bän­de (BVF) sowie den sexis­ti­schen Screen­shots von Social-Media-Sei­­ten der Bran­che klappt man den Mund lie­ber wie­der zu. Und wie reagiert die Bran­che auf die Sen­dung? Wie man es bei die­sem The­ma gewohnt ist: Alles nur Ein­zel­fäl­le. Völ­lig über­trie­ben. Böh­mer­mann skandalisiert.

Wie wäre es, mal nicht reflex­haft alles abzu­strei­ten, son­dern zunächst tief Luft zu holen und nach­zu­den­ken? Denn Böh­mer­mann hat ja bei allen Zuspit­zun­gen im Kern recht: Man sitzt beim Fahr­schul­un­ter­richt zu zweit allein im Auto, es besteht ein Abhän­gig­keits­ver­hält­nis, die Betrof­fe­nen brau­chen den Füh­rer­schein, das Macht­ver­hält­nis kann aus­ge­nutzt wer­den. War­um soll­te es bei die­ser Kon­stel­la­ti­on in unse­rer Bran­che anders zuge­hen als in der Film­bran­che? (Mit der Katho­li­schen Kir­che will ich uns mal lie­ber nicht in einem Atem­zug nennen.)

Haben wir also ein Pro­blem? Besteht Hand­lungs­be­darf? Belast­ba­re Zah­len gibt es nicht. Aber jeder ein­zel­ne Fall ist einer zu viel. Unstrit­tig soll­te sein: Es ist Auf­ga­be eines jeden Fahr­schul­in­ha­bers, kla­re Kan­te zu zei­gen und gegen­über allen Mit­ar­bei­tern deut­lich zu kom­mu­ni­zie­ren: Sexu­el­le Über­grif­fe wer­den nicht gedul­det. Sie sind kein Kava­liers­de­likt, über das man mit einem Augen­zwin­kern hin­weg­se­hen könn­te, son­dern ein Kün­di­gungs­grund. Hilf­reich für die Fahr­schü­le­rin­nen kann der Hin­weis auf ein insti­tu­tio­na­li­sier­tes Beschwer­de­ma­nage­ment schon beim Abschluss des Aus­bil­dungs­ver­trags sein. Zum Bei­spiel könn­te eine Beschwer­de­box auf­ge­stellt wer­den, mit­tels der anony­mi­siert über Vor­fäl­le berich­tet wer­den kann. Zu wis­sen, dass man als Betrof­fe­ne nicht vor dem Fahr­schul­in­ha­ber in Recht­fer­ti­gungs­druck gerät, ist eine gro­ße Hil­fe. Und wenn Wechs­le­rin­nen von Über­grif­fen in ande­ren Fahr­schu­len berich­ten? Schwamm drü­ber – bei uns kommt das nicht vor – die­se Bot­schaft reicht nicht. Null Tole­ranz gegen­über Kol­le­gen, die sich nicht im Griff haben, ist gefragt. Es gibt eine Hot­line (08000 116 016), die nie­der­schwel­lig Hil­fe bie­tet, auf die man die Frau­en auf­merk­sam machen soll­te. Auch die Auf­sichts­be­hör­de der jewei­li­gen Fahr­schu­le muss ein­grei­fen, wenn ihr der­ar­ti­ge Fäl­le gemel­det werden.

Auto­ma­tik­ver­ord­nung: 10 x 45 Minu­ten sind ok, 8 x 60 nicht

Auf die Anfra­ge, ob die Fahr­stun­den zum Erler­nen des Schal­tens in 10 Blö­cken à 45 Minu­ten (= 450 Minu­ten) gefah­ren wer­den müs­sen oder ob auch 8 x 60 Minu­ten (= 480 Minu­ten) mög­lich sei­en, teil­te die Regie­rung der Ober­pfalz nach Rück­spra­che mit dem bay­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern mit, dass 10 Unter­richts­ein­hei­ten zwar zu 5 x 2 Unter­richts­ein­hei­ten mit je 45 Minu­ten zusam­men durch­ge­führt wer­den kön­nen, 8 x 60 Minu­ten aber nicht erlaubt sei­en. Wir haben uns wegen die­ser büro­kra­ti­schen Kurio­si­tät an das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um gewandt. Mehr dazu hier

Gespräch mit dem BMDV

Am 31. Janu­ar 2023 fand in Bonn ein Gespräch zwi­schen dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um und dem BDFU statt. The­men waren unter ande­rem die Umset­zung der 4. EU-Füh­­rer­­schein­rich­t­­li­­nie in natio­na­les Recht, die neue Fahr­schü­ler­aus­bil­dungs­ord­nung, die Abschaf­fung des TÜV- und DEKRA-Mono­­­pols sowie die Fahr­leh­rer­aus­bil­dungs­ver­ord­nung. Mit­glie­der des BDFU wur­den per Mail über die genaue­ren Inhal­te und Ergeb­nis­se des span­nen­den Ter­mins informiert.

Auch in Ba-Wü kein Online-Theo­rie­un­­ter­richt mehr

Ab 1. Janu­ar ist Online-Theo­rie­un­­ter­richt auch in Baden-Wür­t­­te­m­­berg nicht mehr mög­lich. Wie in allen ande­ren Bun­des­län­dern bereits seit Mit­te des Jah­res muss er wie­der aus­nahms­los als Prä­senz­un­ter­richt erteilt wer­den. Wir bedau­ern sehr, dass die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung nicht ver­län­gert wur­de. Gleich­zei­tig bestärkt das Schrei­ben des Minis­te­ri­ums unse­re Hoff­nung, dass die Vor­ga­ben des Koali­ti­ons­ver­trags der Bun­des­re­gie­rung („Wir wol­len mehr digi­ta­le Ele­men­te des Füh­r­er­schein­un­ter­richts ermög­li­chen“) bald erfüllt und recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen für Online-Unter­richt in Zei­ten ohne Pan­de­mie defi­niert wer­den. Wir hof­fen, dass dies nicht zu lan­ge dau­ert, damit unse­re Erfah­run­gen nicht ver­lo­ren gehen. Sie­he hier­zu auch die Ergeb­nis­se der Stu­die im Rah­men unse­res Pro­jekts “Fahr­schu­le der Zukunft”.

Hier das Schrei­ben des Ministeriums

Fahr­schu­le der Zukunft – Projektfortschritt

Viel Zeit hat sich Minis­te­ri­al­di­rek­tor Bert­hold Frieß vom Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um Baden-Wür­t­­te­m­­berg genom­men, um sich über den Stand der Din­ge beim BDFU-Pro­­jekt “Fahr­schu­le der Zukunft” infor­mie­ren zu las­sen. Das Gespräch ver­lief in sehr ange­neh­mer Atmo­sphä­re. Hier die Pres­se­mit­tei­lung dazu.