Wei­ter­hin kein Online-Unter­richt in Bayern

Auf unse­ren Brief an die Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­en aller Bun­des­län­der mit der Bit­te, Online-Theo­rie­un­ter­richt zu erlau­ben, hat Bay­ern nun geant­wor­tet: Anders als in Baden-Würt­tem­berg bleibt er so lan­ge aus­ge­schlos­sen, bis die Bun­des­re­gie­rung das Fahr­schul­recht ent­spre­chend ändert und Online-Fahr­schul­un­ter­richt auch in Nicht-Kri­sen­si­tua­tio­nen erlaubt.