
Der BDFU sorgt dafür, dass fortschrittliche Fahrschulunternehmer eine Stimme haben, wenn der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen definiert. Stichworte sind die Elektrifizierung und das autonome Fahren, aber auch die Digitalisierung oder das überkommene TÜV-Monopol.
Unsere Themen
Fahrschulen als Mobilitätszentren
Langfristig zukunftsfähig werden Fahrschulen nur sein, wenn sie sich zu Mobilitätszentren entwickeln, deren Angebot weit über Fahrstunden hinausreicht – Fahrschulen, die sich auf Lkw- oder Busausbildung spezialisiert haben, gehen diesen Weg bereits. Es gilt, offen für ungewöhnliche Ideen zu sein.
Fortbildung Elektromobilität
Die Konzeption für den Fortbildungstag „Nachhaltigkeit & Elektromobilität in der Fahrschule“ steht allen baden-württembergischen Fortbildungsstätten zur freien Verwendung zur Verfügung. Wichtiger Baustein einer Verkehrswende, ohne die sich die zu erfüllenden…
Online-Theorieunterricht
Derzeit ist Online-Unterricht nur in Krisen möglich; digitale Lernformen sollen aber dauerhaft rechtlich verankert werden. Entsprechende Lehrmittel werden also auch künftig für Fahrschulen ein Thema sein. Nun kommt es darauf an, Kriterien für einen hochwertigen Online-Unterricht zu definieren.
Projekt „Fahrschule der Zukunft“
Das vom baden-württembergischen Verkehrsministerium geförderte Projekt soll die E‑Mobilität forcieren und die Digitalisierung der Fahrausbildung durch Blended-Learning-Angebote sowie einen Online-Unterricht voranbringen. Hierzu wurden Fortbildungen konzipiert und eine Studie erstellt.
TÜV-Monopol
Wir setzen uns für die Abschaffung des Monopols ein. Es ist ein Anachronismus, der Fahrschulen auf ihrem Weg zu Mobilitätszentren behindert. Wo kein Wettbewerb herrscht, fällt es leicht, auf Bestehendem zu beharren und Service kleinzuschreiben – das sehen wir in unserer Arbeit nahezu täglich.
Förderung der Elektromobilität
Auch wenn es manche nicht glauben wollen: Die Elektromobilität ist der effizienteste Weg, einen Pkw anzutreiben. Ihr gehört die Zukunft. Fahrschulen können einen Beitrag dazu leisten, sie zu forcieren – oft fehlt aber Wissen oder sie scheitern an der Bürokratie und gesetzlichen Hemmnissen.
FeV
Die 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Inhaltlich geht es um die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen, Online-Unterricht, die Fahrerlaubnisprüfung auf Automatik-Pkw ohne einschränkenden Eintrag sowie die Reform der Fahrlehrerausbildung.