Online-Ver­an­stal­tung zur Novel­le der Fahrschülerausbildung

Was ver­birgt sich hin­ter OFSA II. Wie ist der Stand der Din­ge? Soll/muss ich für mei­ne Fahr­schu­le einen Simu­la­tor kau­fen? Was bedeu­tet Blen­ded Lear­ning für mei­nen Theo­rie­un­ter­richt? Wie vie­le Theo­rie­ein­hei­ten wer­den künf­tig pro Tag erlaubt sein?

Das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um hat Mit­te August Fach­ver­bän­de über den Stand der Novel­le der Fahr­schul­aus­bil­dung infor­miert und seit­dem wird im Netz ins­be­son­de­re heiß über den künf­ti­gen Ein­satz von Simu­la­to­ren und digi­ta­len Theo­rie­un­ter­richt dis­ku­tiert. Nicht alles, was behaup­tet wird, ist richtig.

Der BDFU bie­tet des­halb eine Online-Info­ver­an­stal­tung an, bei der sich Fahrschulinhaber*innen aus ers­ter Hand dar­über infor­mie­ren kön­nen, was der Gesetz­ge­ber in Sachen Fahr­schul­aus­bil­dung plant und wie der Stand der Din­ge ist.

Stich­wor­te sind unter anderem:

  • Theo­rie­un­ter­richt soll nicht mehr auf zwei Dop­pel­stun­den täg­lich begrenzt werden
  • Kei­ne Aus­bil­dungs­plä­ne mehr
  • B 197 soll kom­plett auf aner­kann­ten Simu­la­to­ren mög­lich sein
  • Optio­nal digi­ta­ler Unterricht
  • Kom­plet­te Über­ar­bei­tung und Ver­kür­zung der Theorieprüfung

Mit einem Refe­ren­ten­ent­wurf kann bis zum ers­ten Quar­tal 2025 gerech­net wer­den. Danach steht das Gesetz im Bun­des­tag und Bun­des­rat zur Ver­ab­schie­dung. Soll­te es tat­säch­lich im Som­mer 2025 ver­kün­det wer­den, tritt es sechs Mona­te spä­ter in Kraft. Es folgt ein Über­gangs­zeit­raum von wei­te­ren sechs Mona­ten. Bis zur ver­pflich­ten­den Umset­zung in den Fahr­schu­len wird es folg­lich min­des­tens Som­mer 2026 werden.

Es gilt also, Ruhe zu bewahren.

Online-Ver­an­stal­tung

Was wird uns die Novel­le der Fahr­schul­aus­bil­dung brin­gen?

Frei­tag, 15. Novem­ber, 9 Uhr bis 10.30 Uhr

Refe­rent: Rolf-Daut­el Hauß­mann, stell­ver­tre­ten­der BDFU-Vorsitzender

Mode­ra­ti­on: Nils Har­tig, Mit­glied des BDFU

Anmel­dung: info@bdfu.org