Fortbildung für Fahrlehrer in Sachen E‑Mobilität
Im Rahmen unseres vom Verkehrsministerium geförderten Projekts „Fahrschule der Zukunft“ wurde eineFortbildung für Fahrlehrer*innen erarbeitet, die sie in ihrer Rolle als Wegbereiter der E‑Mobilität stärkt und Vorurteile abbaut. Denn Fahrschulen können den Umstieg vom Verbrenner auf ein E‑Auto ganz einfach dadurch beschleunigen, dass sie darauf unterrichten. Wer seinen Führerschein auf einem E‑Auto gemacht hat, ist in der Regel begeistert, trägt dies weiter und will von nun an selbst eines fahren.
Die Konzeption der Fortbildung steht allen Fahrlehrerausbildungsstätten zur Verfügung.
Wegfall des Automatikeintrags
Im Sommer 2017 haben wir uns erstmals in einem Brief mit der Bitte an den baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann gewandt, sich dafür einzusetzen, dass der einschränkende Eintrag im Führerschein nach der praktischen Prüfung auf einem E‑Fahrzeug entfällt. Im Januar 2021 war es dann endlich so weit: Unser Wunsch wurde erfüllt.
Die neue Verordnung gilt seit 1. April 2021. Nach unserer Intervention durften Fahrschulen dank einer Vorgriffsregelung in einigen Bundesländern bereits seit Jahresbeginn entsprechend der neuen Regelung ausbilden.
Ein Wermutstropfen: Unsere Intention der Förderung der E‑Mobilität blieb leider auf der Strecke. Wir fordern, dass die neue Automatikregelung nur greift, wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis Klasse B auf einem Pkw mit alternativem Antrieb abgelegt wurde.
Hier geht’s zur Automatikverordnung
E‑Mobilität und die Bürokratie
Elektroautos als Prüfungsfahrzeuge
Innovative Fahrschulen, wie sie im BDFU versammelt sind, möchten ihren Schülerinnen und Schülern die Ausbildung auf einem Elektroauto anbieten – und scheitern oft an der Bürokratie, denn kaum ein E‑Auto erfüllt die Richtlinien des TÜVs.
Hier die Stellungnahme zu E‑Prueffahrzeugen
Der TÜV hat Angst um seine Prüfer!
Nicht auszudenken, was einem Prüfer widerfährt, wenn der Fahrschüler mitten auf einem Bahnübergang den Motor abwürgt – wie das bei einem Elektromotor gehen soll, weiß nur der TÜV – und der Fahrlehrer dann vor Schreck einen Herzinfarkt bekommt. …
Unser Artikel hierzu: E‑Autos als Pruefungsfahrzeug
Schlüsselzahl 196: Schulung auf E‑Roller doch möglich?
Mit der Einführung der Schlüsselzahl 196 für die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) hat der Gesetzgeber Inhabern einer solchen Fahrerlaubnis ermöglicht, Krafträder der Klasse A1 zu führen. Die Regelung wurde hauptsächlich eingeführt, damit Autofahrer problemlos auf Roller umsteigen können und so den innerstädtischen Verkehr entlasten – im besten Fall natürlich auf geräuschlos fahrende Elektroroller.
Sinnvoll wäre somit natürlich, wenn bereits die vorgeschriebene Schulung auf Elektrorollern der Klasse A1 durchgeführt würde. Leider steht in Anlage 7 zur FeV, dass diese nur genutzt werden dürfen, wenn sie ein Verhältnis von Leistung zur Leermasse von mindestens 0,08 kW/kg bieten. Folgt man den technischen Daten der Hersteller, findet man allerdings keinen derartigen Roller, weil die Leermasse in der Regel inklusive Batteriegewicht angegeben wird. Nun sind wir in der EU-Verordnung 168/2013, Kapitel 1, Artikel 5, Absatz 2, Buchstabe c) darauf gestoßen, dass die Leermasse eines Fahrzeugs der Klasse L mit Hybrid- oder reinem Elektroantrieb die Antriebsbatterien nicht miteinschließt. Würde man diese Regelung auch bei Elektrozweirädern anwenden, könnten sie doch zur B196-Schulung genutzt werden. Wir haben das BMVI und den Zweirad-Industrie-Verband darauf aufmerksam gemacht. Würden die Hersteller die Angaben konkretisieren, könnten wir Fahrschulen mit dazu beitragen, dass Krafträder mit alternativen Antrieben bei der Ausbildung eingesetzt werden – und dann deren Nachfrage steigt, weil unsere Kunden sie prima finden und dabei bleiben wollen!
Pilotprojekt „E‑Mobilität kann man lernen“ noch immer hoch aktuell
Unter diesem Motto startete die Daimler AG 2015 gemeinsam mit Academy ein Pilotprojekt mit fünf Fahrschulen – darunter die Fahrschule des BDFU-Vorsitzenden Rainer Zeltwanger – im Großraum Stuttgart. Es beruhte auf einem neuen Ausbildungskonzept, das bis heute top-aktuell ist: Elektrofahrzeuge in den Fahrschulalltag zu integrieren, um bei jungen Menschen Begeisterung für E‑Mobilität zu wecken und ihnen gleichzeitig das Fahrenlernen deutlich zu erleichtern. Statt sich in den ersten Fahrstunden auf ein Schaltfahrzeug konzentrieren zu müssen, beginnen sie mit einem Elektrofahrzeug – dank Automatikgetriebe entfallen Kuppeln und Schalten – und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Straßenverkehr. Ist eine erste Fahrroutine erreicht, lernen sie auf einem Schaltwagen mit Verbrennungsmotor weiter. Wissenswertes zu alternativen Antrieben und Mobilitätskonzepten ist in den Theorieunterricht integriert. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Ladezeit, Reichweite, Beschleunigungsverhalten, Rekuperation und die Wahrnehmung der leisen E‑Fahrzeuge von anderen Verkehrsteilnehmern.