Ab 1. Januar ist Online-Theorieunterricht auch in Baden-Württemberg nicht mehr möglich. Wie in allen anderen Bundesländern bereits seit Mitte des Jahres muss er wieder ausnahmslos als Präsenzunterricht erteilt werden. Wir bedauern sehr, dass die Ausnahmegenehmigung nicht verlängert wurde. Gleichzeitig bestärkt das Schreiben des Ministeriums unsere Hoffnung, dass die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung („Wir wollen mehr digitale Elemente des Führerscheinunterrichts ermöglichen“) bald erfüllt und rechtliche Voraussetzungen für Online-Unterricht in Zeiten ohne Pandemie definiert werden. Wir hoffen, dass dies nicht zu lange dauert, damit unsere Erfahrungen nicht verloren gehen. Siehe hierzu auch die Ergebnisse der Studie im Rahmen unseres Projekts “Fahrschule der Zukunft”.