Bis Ende Mai ist es Fahrschulen und Fahrlehrerfachschulen erlaubt, Online-Theorieunterricht anzubieten. Danach darf er nur noch erteilt werden, wenn Präsenzunterricht nicht oder nur eingeschränkt möglich ist und die nach Landesrecht zuständige Behörde es erlaubt. Eine unbefriedigende Lösung, finden wir, die dem Ziel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dass die Fahrausbildung digitaler werden soll, nicht gerecht wird.