Auf unseren Brief an die Verkehrsministerien aller Bundesländer mit der Bitte, Online-Theorieunterricht zu erlauben, hat Bayern nun geantwortet: Anders als in Baden-Württemberg bleibt er so lange ausgeschlossen, bis die Bundesregierung das Fahrschulrecht entsprechend ändert und Online-Fahrschulunterricht auch in Nicht-Krisensituationen erlaubt.