Fort­bil­dung Elektromobilität

Die Kon­zep­ti­on für den Fort­bil­dungs­tag „Nach­hal­tig­keit & Elek­tro­mo­bi­li­tät in der Fahr­schu­le“ steht allen baden-würt­tem­ber­gi­schen Fort­bil­dungs­stät­ten zur frei­en Ver­wen­dung zur Verfügung.

Wich­ti­ger Bau­stein einer Ver­kehrs­wen­de, ohne die sich die zu erfül­len­den Kli­ma­zie­le nicht errei­chen las­sen, ist die Elek­tro­mo­bi­li­tät. Fahr­schu­len kön­nen den Umstieg vom Auto mit Ver­bren­nungs­mo­tor auf ein Auto mit elek­tri­schem Antrieb beschleu­ni­gen, indem sie auf E‑Autos unter­rich­ten. Denn wer sei­nen Füh­rer­schein auf einem E‑Auto gemacht hat, ist in der Regel begeis­tert, trägt dies wei­ter und will spä­ter selbst eines fah­ren. Bis­her set­zen Fahr­schu­len aller­dings immer noch nicht flä­chen­de­ckend E‑Autos ein, weil vie­le Fahrlehrer*innen die glei­chen Vor­be­hal­te gegen­über der Elek­tro­mo­bi­li­tät haben wie der Groß­teil der Bevölkerung. 

Die im Rah­men des Pro­jekts „Fahr­schu­le der Zukunft“ ent­wi­ckel­te Fahr­leh­rer­fort­bil­dung zum The­ma Elek­tro­mo­bi­li­tät ent­spricht den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen für Fort­bil­dun­gen im Rah­men der gesetz­li­chen Fort­bil­dungs­pflicht für Fahr­leh­re­rin­nen und Fahr­leh­rer nach § 53 Absatz 1 FahrlG und § 17 Absatz 1 FahrlGDV und deckt – anders als die ent­spre­chen­den bis­he­ri­gen Fort­bil­dun­gen – das The­ma in allen Aspek­ten ab: von den päd­ago­gi­schen Kon­se­quen­zen, die sich aus dem Ein­satz von Elek­tro­fahr­zeu­gen in der Fahr­aus­bil­dung in Theo­rie und Pra­xis erge­ben über öko­no­mi­sche und öko­lo­gi­sche Aspek­te bis zu den tech­ni­schen Besonderheiten.

Inhal­te der Fortbildungen

  1. Wei­ter­ent­wick­lung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts ein­schließ­lich des Fahrlehrerrechts
  2. Ände­rung der Ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr und im Kraftfahrwesen
  3. Ver­fah­ren und Metho­den zur Gestal­tung des theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Unter­richts, Verkehrspädagogik
  4. Ver­kehrs­po­li­ti­sche und umwelt­po­li­ti­sche Per­spek­ti­ven mit Bezug zum Straßenverkehr 
  5. Für den Betrieb einer Fahr­schu­le maß­geb­li­che betriebs­wirt­schaft­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Fragen 
  6. Kern­the­men der nach­hal­ti­gen Mobi­li­tät, ins­be­son­de­re alter­na­ti­ve Antriebs­for­men, Fah­rer­as­sis­tenz­sys­te­me und Elektromobilität

Fort­bil­dungs­mo­du­le

  1. Tech­ni­sche Aspek­te von Elek­tro­mo­bi­li­tät in der Fahrschule
  2. Nach­hal­tig­keits­aspek­te von Elek­tro­mo­bi­li­tät in der Fahrschule
  3. Betriebs­wirt­schaft­li­che Aspek­te von Elek­tro­mo­bi­li­tät in der Fahrschule
  4. Ver­kehrspäd­ago­gi­sche Aspek­te von Elek­tro­mo­bi­li­tät in der Fahrschule
  5. Erfah­rungs­aus­tausch
  6. Prak­ti­sche Erfah­rung sammeln

Die Modu­le kön­nen belie­big in ein­zel­ne Fort­bil­dungs­ta­ge inte­griert oder es kann eine drei­tä­gi­ge Fort­bil­dung an auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen kon­zi­piert wer­den. Außer­dem kön­nen die Modu­le so kom­bi­niert wer­den, dass sowohl die Ziel­grup­pe der Ein­stei­ger in die Elek­tro­mo­bi­li­tät als auch erfah­re­ne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ange­spro­chen wer­den können. 

Fort­bil­dungs­trä­ger, die das Fort­bil­dungs­kon­zept nut­zen, soll­ten das Medi­en­an­ge­bot bei Bedarf aktua­li­sie­ren, da vor allem die tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt werden. 

Grundlagen der Fahrlehrerfortbildung

Beschrei­bung der Modu­le der Fahrlehrerfortbildung

Fort­bil­dungs­un­ter­la­gen