Laut Bundesministerium soll mit der am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften der sich weiterverbreitenden Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und des bald verpflichtenden Einbaus bestimmter Systeme auch in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung Rechnung getragen werden.
Außerdem sollen einheitliche Rahmenbedingungen für Online-Angebote in der Fahrschülerausbildung geschaffen werden, die sich während der Corona-Pandemie etabliert haben.
Ferner soll die zum 1. April 2021 geschaffene Möglichkeit, die Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B auf Fahrzeugen mit Automatikgetrieben zu absolvieren, ohne dass dies zu einem einschränkenden Eintrag führt, präzisiert werden.
Darüber hinaus hat eine erste Evaluierung der Reform der Fahrlehrerausbildung Verbesserungspotenzial aufgezeigt, das in Form eines überarbeiteten Rahmenplans, einem so genannten „Kompetenzrahmen“, kurzfristig umgesetzt werden soll. Der Kompetenzrahmen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für alle Fahrlehrerausbildungskurse, die ab diesem Datum beginnen. Auffallend daran ist die massive Stärkung der fahrpraktischen Ausbildung der angehenden Kolleginnen und Kollegen und die Übernahme der über die Fahrprüfung eingeführten Fahraufgaben in die Ausbildung in allen Klassen.