Ände­rung FEV und Online-Theorieunterricht

Bis Ende Mai ist es Fahr­schu­len und Fahr­lehr­erfach­schu­len erlaubt, Online-Theo­rie­un­ter­richt anzu­bie­ten. Danach darf er nur noch erteilt wer­den, wenn Prä­senz­un­ter­richt nicht oder nur ein­ge­schränkt mög­lich ist und die nach Lan­des­recht zustän­di­ge Behör­de es erlaubt. Eine unbe­frie­di­gen­de Lösung, fin­den wir, die dem Ziel des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Digi­ta­les und Ver­kehr, dass die Fahr­aus­bil­dung digi­ta­ler wer­den soll, nicht gerecht wird.

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